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Thema: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

  1. #1

    Standard Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

    Seit 2005 gibt es Hartz IV. Nun entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Leistungen nicht korrekt ermittelt wurden.

    Laut dem Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, der das Urteil verkündete, genügen die gesetzlichen Vorschriften bez. dem Grundrecht auf Gewährleistung eines Menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 GG) nicht. Desweiteren verstoßen die geringen Leistungen gegen das Sozialstaatprinzip, welches in der Verfassung garantiert ist.

    Das Bundesverfassungsgericht entschied desweiteren, das die bisherigen Regelungen bis zum 01.01.2011 weitergeführt werden dürfen, unter der Auflage das bis dahin die Berechnungsgrundlage neu geregelt wird. Allerdings ließen die Richter die Entscheidung offen, ob das ALG II nun erhöht wird, oder nicht.

    Zudem wurde angeordnet, das in Ausnahmefällen Hartz IV Empfänger Zusatzleistungen erhalten müssen. Unter anderem z.b. bei Krankheiten, für die bislang keine Kasse aufkommt.


    Laut dem Verfassungsgericht, ist das "Statistikmodell", welches zur Bedarfsermittlung für Hartz IV Empfänger eingesetzt wird, ein geeignetes Berechnungsverfahren. Allerdings sei die Kopplung an den Rentenwert sachwidrig.

    Desweiteren wird bislang ein kinderspezifischer Bedarf nicht ermittelt, so ließen die Richter es verlauten. Der Regelsatz des Sozialgeldes für Kinder von 60% eines Erwachsenen beruht auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des menschenwürdigen Existenzminimums, meinten die Richter. Desweiteren sei eine Härte-Klausel erforderlich, in der u.a. die unabweisbaren Notwendigkeiten, wie in etwa Klassenfahren, oder Kleidung in Übergröße festgesetzt werden müssen, um ein Mindestmaß am gesellschaftlichem Leben zu garantieren.

    Laut Herrn Papier, schreibt das Grundgesetz generell keine bestimmte Methode vor, um den Bedarf eines Hartz IV Empfängers zu ermitteln. Allerdings sei von Verfassungs wegen her der Gesetzgeber dazu verpflichtet, alle existenznotwendigen Aufwendungen, transparent, sachgerecht und folgerichtig, also realitätsnah zu bemessen.
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  2. #2
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    Selbst wenn die Hartz4 Sätze neu berechnet werden müssen, heisst das noch lange nicht, das mehr Geld rauskommt. Es kann genausogut sein, das es hinterher weniger Geld gibt.
    Man sollte erst mal denen, die nun wirklich nicht wollen das Geld komplett streichen, so hart wie das ist, aber es gibt genügend die dem Staat wirklich nur auf der Tasche liegen. Das ist meine Meinung dazu.

    Liebe Grüße Susi

  3. #3

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    Was soll ich sagen, meine Frau krigt Hartz IV, sie stellt keiner ein weil die Berufserfahrung fehlt, und meiner einer geht arbeiten. Und trotzdem reicht das nicht, es ist zum heulen. Desweiteren haben wir einen fast 3 Jährigen Stift zuhause, weist du was dem zusteht???? bis letzten Monat waren es 22€ O.o . Wie soll man ein Kind damit über den Monat kriegen ?????? Meine Meinung ist: gewisse Politiker sollten mal selber Hartz IV beziehen, aber nein........ .... Woah mir geht der Hut hoch
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Tiggi Beitrag anzeigen
    Was soll ich sagen, meine Frau krigt Hartz IV, sie stellt keiner ein weil die Berufserfahrung fehlt, und meiner einer geht arbeiten. Und trotzdem reicht das nicht, es ist zum heulen. Desweiteren haben wir einen fast 3 Jährigen Stift zuhause, weist du was dem zusteht???? bis letzten Monat waren es 22€ O.o . Wie soll man ein Kind damit über den Monat kriegen ?????? Meine Meinung ist: gewisse Politiker sollten mal selber Hartz IV beziehen, aber nein........ .... Woah mir geht der Hut hoch
    Mir gehts so ähnlich. Laut dem Gesetz soll Hartz 4 sogar dafür reichen, dass man einmal im Monat ins Kino gehen kann oder sich etwas bei lieferheld.de bestellen kann.
    Jeden Monatsanfang kommt mein Konto so grade wieder in die schwarzen Zahlen. Das ganze ist einfach eine Falle!

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